In meiner anwaltlichen Tätigkeit bildet das Arbeitsrecht einen wesentlichen Schwerpunkt: Damit umfasst sind Fragen des Kündigungsrechts, des Erziehungsurlaubs und der Elternzeit, Vertragsgestaltungen etc. Zur besonderen Qualifizierung konnte ich bereits den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erfolgreich belegen.
Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Bearbeitung von strafrechtlichen Fallgestaltungen. Sowohl als Verteidiger auf Seiten des “Beschuldigten” oder als “Anwalt des Opfers”, mache ich mich für meine Mandanten stark. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Jugendstrafrecht.
Nicht zuletzt aufgrund der Tätigkeit als 2.Bürgermeister und Kreisrat habe ich einen besonderen Bezug zum Verwaltungsrecht. Dabei sehe ich meine Rolle als Vermittler zwischen den Interessen der öffentlichen Hand und des Bürgers. In einem ruhigen Gespräch lässt sich oftmals mehr erreichen, als durch seitenlange Schriftsätze. Auch im Verwaltungsrecht habe ich den Fachanwaltslehrgang bereits erfolgreich absolviert.
Selbstverständlich bearbeite ich neben diesen Bereichen auch die sämtliche gängigen zivilrechtlichen Fallgestaltungen.